Was ist Ihre Immobilie heute wert?
Wie funktioniert Immobilienbewertung?
Für die Marktwertermittlung werden im Wesentlichen drei Verfahren angewendet.
Dies ist in § 8 Abs. 1 Satz 1 ImmoWertV wie folgt geregelt:
„Zur Wertermittlung sind
das Vergleichswertverfahren (§ 15) einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung (§ 16),
das Ertragswertverfahren (§§ 17–20),
das Sachwertverfahren (§§ 21–23)
oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen.“
Grundsätzlich sind für jeden Bewertungsfall alle drei Verfahren auch eigenständig anwendbar und können jeweils für sich marktkonforme Ergebnisse liefern.
Dennoch ist es üblich und sachgemäß, für bestimmte Grundstücksarten bestimmte Verfahren vorrangig anzuwenden. Dies insbesondere, weil die diesen Verfahren zugrunde liegende Betrachtungsweise bei der Kaufpreisbildung auf dem Grundstücksmarkt für bestimmte Objekte vorrangig ist.
So werden z. B. Bodenwerte und der Wert von Wohnungseigentum i. d. R. vorrangig mit dem Vergleichswertverfahren, der Wert von Renditeimmobilien (z.B. Mehrfamilienhausgrundstücke) vorrangig mit dem Ertragswertverfahren und der Wert üblicherweise eigengenutzter Immobilien (z. B. Einfamilienhausgrundstücke) vorrangig mit dem Sachwertverfahren ermittelt.
Neben den vorgenannten Marktgepflogenheiten erfolgt die Verfahrenswahl auch im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Daten.
Dies ist in § 8 Abs. 1 Satz 1 ImmoWertV wie folgt geregelt:
„Zur Wertermittlung sind
das Vergleichswertverfahren (§ 15) einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung (§ 16),
das Ertragswertverfahren (§§ 17–20),
das Sachwertverfahren (§§ 21–23)
oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen.“
Grundsätzlich sind für jeden Bewertungsfall alle drei Verfahren auch eigenständig anwendbar und können jeweils für sich marktkonforme Ergebnisse liefern.
Dennoch ist es üblich und sachgemäß, für bestimmte Grundstücksarten bestimmte Verfahren vorrangig anzuwenden. Dies insbesondere, weil die diesen Verfahren zugrunde liegende Betrachtungsweise bei der Kaufpreisbildung auf dem Grundstücksmarkt für bestimmte Objekte vorrangig ist.
So werden z. B. Bodenwerte und der Wert von Wohnungseigentum i. d. R. vorrangig mit dem Vergleichswertverfahren, der Wert von Renditeimmobilien (z.B. Mehrfamilienhausgrundstücke) vorrangig mit dem Ertragswertverfahren und der Wert üblicherweise eigengenutzter Immobilien (z. B. Einfamilienhausgrundstücke) vorrangig mit dem Sachwertverfahren ermittelt.
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Wie das geht? Ganz einfach: Nutzen Sie unser bequem zu bedienendes und innovatives Wertermittlungs-Tool auf dieser Seite. Damit können Sie uns die Eckdaten Ihrer Immobilie schnell und einfach übertragen. Unsere Experten ermitteln dann detailliert den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie und nehmen Kontakt mit Ihnen auf. Dieser Service ist für Sie unverbindlich und kostenfrei. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Sie haben Fragen zu unserer kostenlosen und unverbindlichen Wertermittlung Ihrer Immobilie? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf unter 06062 - 910119 oder per E-Mail unter desk@kb.immo.
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