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Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Was ist ein Makleralleinauftrag?

Bei einem Makleralleinauftrag, muss der Makler aktiv werden, es dürfen keine weiteren Makler dazu beauftragt werden, oder aktiv Makler mit der Veräußerung beauftrag worden sein. Nur der beauftragte Makler, hat das Recht, die Immobilie zu vermitteln. Ein Provisionsanspruch entsteht nur im Erfolgsfall. Der Vertrag läuft in der Regel zwischen 3-6 Monaten oder auch bis zu 12 Monaten. Der Vorteil für Sie: Ein individuelles Marketingkonzept und höchstes Engagement. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite Makleralleinauftrag.

Was ist ein Einfacher Maklervertrag?

Beim einfachen Maklerauftrag, hat der Verkäufer das Recht, auch noch (beliebig viele) andere Makler mit dem Verkauf zu beauftragen. Für den Makler entsteht keine Verpflichtung zur Entfaltung irgendwelcher Aktivitäten. Ein Provisionsanspruch entsteht nur im Erfolgsfall. Es gibt keine Zeitliche Begrenzung.

Was ist ein Qualifizierter Makler-Alleinauftrag?

Ein Qualifizierten Makler-Alleinauftrag ist ein Individualvertrag (Formularvertrag), der nur in schriftlicher Form Gültigkeit hat.
Dieser Vertrag hat eine Laufzeit die individuelle mit dem Verkäufer besprochen wurde. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Immobilienbesitzer die Immobilie familienintern oder über Dritte veräußert.

Kann ich auch mehrere Makler gleichzeitig beauftragen?

Ja, natürlich. Nach unserer Erfahrung zahlt sich diese Vorgehensweise aber für die Eigentümer nicht aus. Die Gründe erläutern wir ausführlich auf der Seite Makleralleinauftrag.

Warum sollte ich einen Immobilienexperte beauftragen?

Ein professioneller Immobilienexperte kennt den lokalen Immobilienmarkt genau. Er ist in der Lage, einen realistischen Kaufpreis zu ermitteln, der Ihrer Immobilien auch gerecht wird. Ein falscher Preis – egal ob „Mondpreis“ oder „Schnäppchen“ - führt meistens zu Verlusten für den Eigentümer.
Der Verkauf bzw. der Erwerb einer Immobilie ist mit Aufwand verbunden. Vor allem Eigentümern fehlen oft die Zeit und die Expertise, um sich dieser Aufgabe angemessen zu widmen. Informieren Sie sich über unsere Leistungen für Eigentümer bzw. unsere Leistungen für Käufer/Mieter.

Wieso bekomme ich als Interessent eine Widerrufsbelehrung, obwohl ich gar keinen Maklervertrag unterschrieben habe?

Bei Anfragen per Telefon, E-Mail, über unsere Homepage oder ein Immobilen-Portal entsteht automatisch ein sogenannter Fernabsatzvertrag. Wir sind in diesem Fall gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht zu unterrichten. Mit dem Abschluss eines Fernabsatzvertrags entstehen keine Kosten. Eine Provision wird selbstverständlich nur dann fällig, wenn auch eine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat. Besichtigungen sind natürlich kostenlos.

Kann ich meine Immobilie auch selbst verkaufen?

Natürlich. Allerdings sollten Sie ausreichend Zeit einplanen und sich mit der Materie ernsthaft auseinandersetzen. Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gern.

Wie finde ich den richtigen Makler?

Das ist keine leichte Entscheidung. Schließlich geht es um Ihr Eigentum und es gibt leider auch „schwarze Schafe“ unter den Maklern. Um Ihnen die Maklersuche zu erleichtern, haben wir für Sie einige Tipps zusammengestellt, wie Sie einen seriösen Makler finden.

Was ist meine Immobilie wert?

Das hängt von vielen Faktoren ab (Zustand, Alter, Lage, aktuelle Marktsituation etc.), die von einem Gutachter geprüft werden müssen. Gern erstellt Kemper Brothers ein individuelles Wertgutachten für Ihre Immobilie.

Woher bekomme ich einen Energieausweis?

Auf Wunsch erstellt Kemper Brothers einen Energieausweis für Sie. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa eine Woche. Je nach Objekt sind sogenannte Bedarfs- oder Verbrauchsausweise notwendig.

Was ist das Bestellerprinzip?

Das Bestellerprinzip trat am 01.06.2015 in Kraft. Es besagt, dass bei der Vermietung von Wohnimmobilien (Wohnungen und Häusern) derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Experten beauftragt („bestellt“) hat. In der Regel ist das der Vermieter. Wohnungssuchende zahlen meistens keine Provision. Das Bestellerprinzip gilt nicht für den Verkauf von Immobilien und nicht für die gewerbliche Vermietung.

Was ist die Interessentenkartei?

Mit der Aufnahme in die Interessentenkartei teilen Sie uns unverbindlich die Merkmale Ihrer Wunschimmobilie mit. Sobald wir ein geeignetes Objekt im Portfolio haben, setzen wir uns automatisch mit Ihnen in Verbindungen. Sie erhalten dabei übrigens auch Angebote von Immobilien, die wir aus Gründen der Diskretion nicht auf unserer Homepage bewerben. Tragen Sie sich noch heute unverbindlich in die Interessentenkartei ein.

Warum Immobilienexperte und nicht "nur" Makler?

Bei Kemper Brothers wird der Immobilienmakler als Immobilienexperte bezeichnet. Die Berufsbezeichnung Makler in Deutschland hat durch verschiedenste Einflüsse, Erfahrungen und auch Propaganda seinen Ruf eingebüßt. Dabei ist die Arbeit einen professionellen Makler umfangreich und zeitintensiv. Bei Kemper Brothers ist ein Immobilienmakler mehr als nur ein Makler, er ist Experte in diesem Fach, verfügt über eine fachgerechte Ausbildung und ist zudem IHK zertifiziert. Alle Immobilien Experten bei Kemper Brothers verfügen über dieses Ausbildungszertifikat und bilden sich nach Vorschrift ausführlich weiter.

Was mache ich, wenn ich noch weitere Fragen habe?

Gern beantworten wir alle Ihre Fragen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
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