Benötigte Unterlagen vom Anmieter
Zur Anmietung der Wohnung werden folgende Unterlagen vom Mieter benötigt:
Selbstauskunft
In der Selbstauskunft werden die persönlichen Eckdaten abgefragt, um zu erfahren, wer der neue Mieter ist. Vordrucke der Selbstauskunft können je nach Vermieter variieren - sind aber größtenteils mit ähnlichen Fragen bestückt.
Mietbeginn | Anmietdatum
Bitte teilen Sie uns mit, ab wann Sie die gewünschte Immobilie Anmieten möchten. Als Anmietdatum verstehen wir den Tag, ab dem die erste Mietzahlung vorgenommen wird. Eventuell kann eine Übergabe der Wohnung auch eher stattfinden.
Personalausweiskopie
Eine Kopie des Personalausweises ist erforderlich, um die Identität des neuen Mieters zu prüfen und mit den eventuell anderen eingereichten Unterlagen zur Wohnungsanmietung zu vergleichen. Alternativ würde auch eine Kopie vom Reisepass ausreichen, da in diesem Dokument die Wohnadresse nicht vermerkt ist, müsste man zusätzlich eine Anmeldebescheinigung der Stadt beifügen.
Einkommensnachweis | Lohnzettel | BWA
Für die Anmietung einer Wohnung muss sichergestellt werden, das Sie als Mieter sich die Wohnung leisten können. Daher wird in der Regel vom Vermieter vor Anmietung einer Wohnung ein Einkommensnachweis gefordert. Als Faustregel kann man sagen, das die Miete ca. 1/3 vom verfügbaren Nettoeinkommen nicht überschreiten sollte.
Mietschuldenfreiheitsbestätigung
Wichtiger, als die Bonitätsauskunft über die Schufa oder ein ähnliches Institut einzuholen, ist der Nachweis der Mietschuldenfreiheit. Diese bestätigt dem Mieter die Mietschuldenfreiheit und wird in der Regel vom letzten Vermieter oder der letzten Hausverwaltung ausgestellt. Wer zur Zeit im selbstgenutztem Eigentum wohnt, benötigt diesen Nachweis nicht.
(Freiwillig)
(Freiwillig)
Bürgschaftserklärung
Für Studenten oder Auszubildende mit noch sehr geringem monatlichen Einkommen ist eine Bürgschaft erforderlich. In der Regel bürgen die Eltern für die regelmäßige Mietzahlung. Bei dieser Variante wird zusätzlich zur Selbstauskunft und Personalausweiskopie des Mieters noch ein Einkommensnachweis, die Personalausweiskopie und das Bürgschaftsformular vom Bürgen benötigt. Die Bürgschaft sicher Ansprüche des Eigentümers bezogen auf die monatliche Miete ab. Die Bürgschaft ist nicht zu verwechseln mit der Kaution. Diese muss in der Regel bei Übergabe der Wohnung gezahlt werden und sichert eventuelle Schäden an der Wohnung ab.